Biogasanlage am Standort Buchloe

Unsere Biogasanlage am Standort Buchloe

Die im Jahre 2006 in Betrieb gegangene Biogasanlage ist ein Betriebszweig der Futtertrocknung Ketterschwang eG, welche ausschließlich von Mitgliedern beliefert wird.

Zur Energieerzeugung werden einzig und allein nur nachwachsende Rohstoffe geliefert.

Die Anlage hat eine installierte elektrische Leistung von insgesamt 1.052 kW.

Zwei Gasmotoren (Blockheizkraftwerke mit jeweils 526 kW)  erzeugen den Strom, welcher in das Netz der Lechwerke eingespeist wird und jährlich ca. 1.600 Haushalte versorgen kann.

 

Prozess

Der Gärprozess in Biogasanlagen findet in einem luftdichten, wärmeisolierten und beheizbaren Gärbehälter (Fermenter) statt, welcher regelmäßig mit frischer Biomasse "gefüttert" wird.

Die im Behälter befindlichen Bakterien wandeln die Biomasse zu Biogas und Gärsubstrat um.

Anschließend läuft das Gärsubstrat in den Nachgärbehälter; auch hier findet noch eine Gasbildung statt.

Das gesamte Biogas der Anlage wird den beiden Blockheizkraftwerken zur Stromerzeugung zugeführt.

Nach dem Gärprozess wird das flüssige Gärsubstrat in die beiden Gärrestlager 1 und 2 gepumpt und zwischengelagert.

Von hier aus wird es als Düngemittel auf landwirtschaftliche Flächen ausgebracht.

Information der Öffentlichkeit gemäß 12. BImSchV (Störfallverordnung)

 

Die 12. BImSchV (Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) reguliert den Umgang mit gefährlichen Stoffen gemäß der Stoffliste im Anhang I der 12. BImSchV und verpflichtet Anlagebetreiber zu Verhütungsmaßnahmen von Störfällen und der Begrenzung von Auswirkungen von Störfällen.

 

Die Störfallverordnung ist somit die zentrale und wichtigste Vorschrift zur technischen Sicherheit von Betrieben und Anlagen, in denen gefährliche Stoffe verarbeitet oder produziert werden.

 

 

Mit der am 10.01.2017 in Kraft getretenen 12. BImSchV (Störfallverordnung) wurde eine neue Vorgabe zur Information der Öffentlichkeit eingeführt. Betreiber von Störfallanlagen, wie zum Beispiel Biogasanlagen, die der 12. BImSchV unterliegen, sind verpflichtet bestimmte Angaben, die im Anhang V, Teil 1 12. BImSchV aufgeführt sind, ständig der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

Unserer Informationspflicht kommen wir selbstverständlich gerne nach – unsere Information der Öffentlichkeit können Sie hier einsehen.